Ein paar Mausklicks am heimischen PC und schon ist das Fahrzeug zugelassen oder abgemeldet oder ein neuer EU-Kartenführerschein beantragt. Schön wär’s. In der Realität bieten nicht alle Gemeinden, Städte oder Kreise die gewünschten Dienste online an – und wenn doch, funktionieren sie vielleicht nicht.
Update 20.12.2022: Inzwischen scheint jemand bemerkt zu haben, dass das Online-Formular für den Führerscheinumtausch nicht funktioniert. Es ist verschwunden. Dafür gibt es jetzt bei der Online Zulassungsbehörde die Möglichkeit, Fahrzeuge neu zuzulassen oder außer Betrieb zu setzen. Eine Anmeldung mit der BayernID ist erforderlich.
Eigentlich sollten laut Onlinezugangsgesetz viele Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 auch digital angeboten werden. Besonders einfach scheint „Verwaltung online“ nicht zu sein, wenn man sich die Fülle der Themen zum Onlinezugangsgesetz auf den Seiten des Bundesministeriums des Innern und für Heimat ansieht. Lesenswert ist auch das mehr als 200-seitige Dokument OZG-Umsetzungskatalog, das auch die Verwaltungsleistungen auflistet. Es ist allerdings von 2018 und damit veraltet. Aktuellere Informationen gibt es auf der OZG-Informationsplattform, jedoch nur nach vorheriger Anmeldung.
Kompliziert mag sie sein, die Digitalisierung der Verwaltung. Ich gehe davon aus, das überall unterschiedliche Software auf den Servern läuft. Föderalismus hin oder her, das ist der Fehler. Schließlich sind die Verfahren in vielen Bereichen identisch. Bei der KFZ-Anmeldung unterscheidet sich das Kennzeichen, der Verwaltungsvorgang ist jedoch überall identisch.
Das gilt auch für die Umschreibung eine grauen oder rosa Führerscheins auf das EU-Kartenformat, womit ich beim konkreten Fall wäre.
Alle Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19.01.2033 nach und nach in den neuen, befristeten EU-Kartenführerschein getauscht werden. Bei den bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellten grauen oder rosa „Papier“-Führerscheinen richtet sich die Umtauschfrist nach dem Geburtsdatum des Fahrerlaubnisinhabers. Diese müssen demnach wie folgt umgetauscht werden:
- Geburtsjahr vor 1953 bis 19.01.2033
- Geburtsjahrgänge 1953–1958 bis 19.07.2022
- Geburtsjahrgänge 1959–1964 bis 19.01.2023
- Geburtsjahrgänge 1965–1970 bis 19.01.2024
- Geburtsjahrgänge 1971 oder später bis 19.01.2025
Ein Online-Formular bereitet mir große Freude
Mein Freude war groß, als ich beim Landkreis Straubing-Bogen „Willkommen in Ihrer Online-Zulassungsbehörde“ entdeckte und hier auch die Rubrik „Führerscheinantrag“. Auf der Seite heißt es:
„Dieser Online-Service bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Antragsdaten zur Fahrerlaubnis vorab elektronisch an die Fahrerlaubnisbehörde zu übermitteln. Auf diese Weise wird der Vorgang des Antrages schneller abgewickelt und die Wartezeiten werden verkürzt.“
Prima. Ich spare mir einen Besuch in Straubing und damit Zeit und Geld. Oder nicht? Sonderbare Formulierung. „[…] vorab elektronisch an die Fahrerlaubnisbehörde zu übermitteln“? „Vorab“ von welchem Vorgang?
Egal. Ich folge also den Anweisungen auf der Webseite. Eine Kopie meiner Fahrerlaubnis soll ich anhängen und hochladen, sowie eine eingescannte Unterschrift, ein biometrisches Passbild und die Kopie meines Personalausweises. Warum kann ich mich nicht mit der Online-Funktion meines Personalausweises authentifizieren? Oben auf der Seite finde ich noch „Hier anmelden. BayernID“. Brauch ich die? Wozu? Die BayernID könnte ich per Authentifizierung mit der eID-Funktion des Personalausweises erhalten. Ich lasse das aber vorerst, weil das für die Umschreibung des Führerscheins wohl nicht benötige.
Also weiter beim Straubinger Online-Service. Alles ausgefüllt und hochgeladen. Fertig. Absenden. Fehlermeldung: Unser Online-Service steht gerade nicht zur Verfügung. Versuchen Sie es später noch einmal.“ Okay. Das kann passieren.
Am nächsten Tag ein erneuter Versuch. Es erscheint die gleiche Fehlermeldung. Stimmt etwas nicht mit meinem Browser? Sind die angehängten Dokumente zu groß? Auf der Webseite steht etwas von 360 KB maximal. Pro Dokument? Oder insgesamt? Man weiß es nicht. Anderen Browser ausprobiert. Gleiche Fehlermeldung. Daran liegt es wohl nicht. Noch einen Tag warten. Neuer Versuch. Geht immer noch nicht.
Dann wohl leider doch offline statt online
Siehe da. Eine E‑Mail aus Straubing. Ich soll doch bitte kurz anrufen. Scheinbar wurden meine ergebnislosen Versuche den Online-Dienst zu nutzen, an höherer Stelle registriert. Ich rufe also an und erfahre, dass ich doch bitte ob meines Begehrens persönlich vorsprechen möge, weil der Online-Dienst nicht funktioniert. Irgendetwas mit „IT hat Probleme. Geht noch nicht.“.
Also mache ich mich auf den Weg ins 20 Kilometer entfernte Straubing, warte eine Stunde auf den Aufruf meiner Wartenummer und werde meinen Antrag los. Die nette Dame am Schalter frage ich, wie das denn mit dem Online-Dienst aussieht. „Den haben wir noch nicht“, lautet die Antwort. „Doch“, insistiere ich. „Den gibt es, aber der funktioniert nicht.“ Daraufhin die Antwort: „Da kenne ich mich nicht mit aus.“ „Okay“, denke ich mir, „Das verlangt oder erwartet auch niemand.“ Andererseits sollte man auch als analoge Beamtin wissen, was online geht und was nicht.
Nebenbemerkung: Ich wurde darauf hingewiesen, dass die Übersendung des neuen Führerscheins einige Zeit dauern kann. Man müsse erst die Daten in München abfragen, weil der Führerschein in München ausgestellt worden sei. Daraus schließe ich, dass es keine standardisierten Schnittstellen für das Verfahren gibt. Wie abfragen? Per Fax? Reitender Bote?
Mir stellt sich jetzt eine Frage: Warum ist eine Funktion online, die nicht funktioniert? Um einen temporären Ausfall scheint es sich nicht zu handeln, sonst hätte man mir telefonisch oder per E‑Mail mitteilen können, dass ich es in ein paar Tagen noch einmal probieren soll.
Würde ich Bösartiges denken, käme ich zu folgendem Schluss: Die IT hat die Seite noch nicht ganz fertiggestellt, aber trotzdem freigeschaltet. „Hallo Chef, die Online-Zulassungsbehörde ist fertig und online. Melde Vollzug des Onlinezugangsgesetzes.“ Nutzt eh kaum jemand und merkt keiner, dass das noch nicht funktioniert. Einen Link zu weiteren Informationen zur Fahrerlaubnisbehörde gibt es auch noch. Der führt aber auf eine lustige 404-Seite. Merkt wohl auch niemand.
Hinweise: Zu den anderen Online-Diensten der Zulassungsstelle kann ich nichts sagen. Die habe ich nicht ausprobiert. Meine Erfahrungen spiegeln den Stand Anfang Dezember 2022 wider. Möglicherweise wird das Problem zu einem späteren Zeitpunkt behoben. Das Motto der Website des Landkreises Straubing-Bogen lautet schließlich „Tradition und Zukunft“. Und natürlich handelt es sich bei diesem Beitrag nur um anekdotische Evidenz. Ich habe keine Ahnung, was da in Straubing schiefläuft und ob Digitalisierung andernorts nicht viel besser funktioniert.
Meine Kritik bezieht sich auch nicht primär auf die langsame Umsetzung. Die mit der Digitalisierung heterogener Online-Dienste (warum sind die so heterogen?) verbundenen Probleme sind mir durchaus bewusst. Aber warum stellt man einen Dienst online, der offenbar nicht funktioniert. Den Verantwortlichen muss das klar sein. Ansonsten wäre keine Benachrichtigung per E‑Mail erfolgt. Die Inhalte inklusive meiner E‑Mail-Adresse müssen im Amt angekommen sein – nur kam es, wohl aus technischen Gründen, zu keinem Abschluss des Vorgangs.
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